Begriffserklärung Import
Unter Import versteht man die Einfuhr von Waren
und Dienstleistungen ins Inland, von ausländischen Unternehmen und
Dienstleistern. Als Export versteht man darum den genau gegen
gesetzten Vorgang.
Wie der Import in Deutschland geregelt wird, das legt das Statistische Bundesamt mit den Statistiken des Generalhandels fest. Diese Zahlen beinhalten die Fracht und Versicherungskosten und werden als CIF bezeichnet. Die Rechtsvorschriften für die Einfuhr der jeweiligen Waren werden strengstens bei der Einfuhrabfertigung geprüft. Dabei gibt es eine Vielzahl an Vorschriften für den Import in die EU und nach Deutschland. Importeure müssen nicht nur auf Verbote und Beschränkungen achten, sondern auch auf außenwirtschafts-rechtliche Vorschriften wie zum Beispiel dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder dem Umweltschutz.
Importiert werden darf nicht jede Ware oder Dienstleistung. Sie unterliegen alle einer strengen Kontrolle und man muss erst eine Importgenehmigung einholen, bevor man die Waren importieren kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bestimmte Waren nur auf eine bestimmte Menge beschränkt sind und deshalb internationalen Handelsabkommen unterliegen. Hier in Deutschland nennt sich die dafür zuständige Behörde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt. Nachfolgenden Güter unterliegen einer Importgenehmigung: Stahl, Eisen, Schuhe aus Vietnam, Textilien und andere Bekleidungswaren, Keramik und Porzellan aus China. Wer die Kosten für den Import, also für Transport, Verpackung, Versicherungen und den Gefahrenübergang für die zu importierende Ware übernimmt, ist in den sogenannten Incoterms – den Vertragsklauseln der Internationalen Handelskammer, genauestens geregelt. Der Importeur muss sich im Übrigen bei der Einführung von Waren in die Europäische Union um zu entrichtende Zölle und Einfuhrumsatzsteuer kümmern und dem Folge leisten. Doch man kann nicht nur Waren importieren, sondern auch Dienstleistungen. Wer dauerhaft eine selbstständige Tätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben möchte, muss eine Gewerbeanzeige bei der ihm zuständigen Gewerbebehörde machen. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit ist auch ein Eintrag ins Handelsregister notwenig.
Wer nicht selbst importieren möchte, kann eine Importagentur damit beauftragen, Einkäufe im Ausland zu organisieren. Dafür muss die Importagentur erstmal einige Aufgaben erledigen wie Preise zu recherchieren, Verhandlungen für den Einkauf durchzuführen, Firmen zu besichtigen und deren Qualität zu überprüfen, Einfuhr und Zollbestimmungen auszuwerten und auch den eigentlichen Transport zu organisieren. Die wichtigsten Unterlagen müssen übersetzt und der Zahlungsverkehr organisiert werden. Weiter ist es vom Vorteil, wenn Geschäftsreisen ins Ausland gut durchdacht und auch Werbeaktionen im Inland für die Auslandsfirmen von den Importagenturen durchgeführt werden. Viele Importagenturen haben sich inzwischen auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert. Sie unterscheiden dabei nach Ländern, Sprache und auch Warengruppen.
Wie der Import in Deutschland geregelt wird, das legt das Statistische Bundesamt mit den Statistiken des Generalhandels fest. Diese Zahlen beinhalten die Fracht und Versicherungskosten und werden als CIF bezeichnet. Die Rechtsvorschriften für die Einfuhr der jeweiligen Waren werden strengstens bei der Einfuhrabfertigung geprüft. Dabei gibt es eine Vielzahl an Vorschriften für den Import in die EU und nach Deutschland. Importeure müssen nicht nur auf Verbote und Beschränkungen achten, sondern auch auf außenwirtschafts-rechtliche Vorschriften wie zum Beispiel dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder dem Umweltschutz.
Regeln des Imports
Importiert werden darf nicht jede Ware oder Dienstleistung. Sie unterliegen alle einer strengen Kontrolle und man muss erst eine Importgenehmigung einholen, bevor man die Waren importieren kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bestimmte Waren nur auf eine bestimmte Menge beschränkt sind und deshalb internationalen Handelsabkommen unterliegen. Hier in Deutschland nennt sich die dafür zuständige Behörde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt. Nachfolgenden Güter unterliegen einer Importgenehmigung: Stahl, Eisen, Schuhe aus Vietnam, Textilien und andere Bekleidungswaren, Keramik und Porzellan aus China. Wer die Kosten für den Import, also für Transport, Verpackung, Versicherungen und den Gefahrenübergang für die zu importierende Ware übernimmt, ist in den sogenannten Incoterms – den Vertragsklauseln der Internationalen Handelskammer, genauestens geregelt. Der Importeur muss sich im Übrigen bei der Einführung von Waren in die Europäische Union um zu entrichtende Zölle und Einfuhrumsatzsteuer kümmern und dem Folge leisten. Doch man kann nicht nur Waren importieren, sondern auch Dienstleistungen. Wer dauerhaft eine selbstständige Tätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben möchte, muss eine Gewerbeanzeige bei der ihm zuständigen Gewerbebehörde machen. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit ist auch ein Eintrag ins Handelsregister notwenig.
Importagenturen
Wer nicht selbst importieren möchte, kann eine Importagentur damit beauftragen, Einkäufe im Ausland zu organisieren. Dafür muss die Importagentur erstmal einige Aufgaben erledigen wie Preise zu recherchieren, Verhandlungen für den Einkauf durchzuführen, Firmen zu besichtigen und deren Qualität zu überprüfen, Einfuhr und Zollbestimmungen auszuwerten und auch den eigentlichen Transport zu organisieren. Die wichtigsten Unterlagen müssen übersetzt und der Zahlungsverkehr organisiert werden. Weiter ist es vom Vorteil, wenn Geschäftsreisen ins Ausland gut durchdacht und auch Werbeaktionen im Inland für die Auslandsfirmen von den Importagenturen durchgeführt werden. Viele Importagenturen haben sich inzwischen auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert. Sie unterscheiden dabei nach Ländern, Sprache und auch Warengruppen.
