Informationen zum Zoll
Der Zoll ist die Behörde, welche Grenzkontrollen
durchführt und Zölle und Steuern erhebt. Zoll dient in erster Linie
dem Schutz der heimischen Wirtschaft. Als Zoll werden Abgaben oder
Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit
Drittländern von jedermann zu entrichten sind. Dabei unterscheidet
man zwischen Einfuhrzoll und Ausfuhrzoll. Zum einen geht es um die
Einfuhr/ den Eingang von Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf und
zum anderen um die Ausfuhr/ das Verlassen von Ware aus den
EG-Wirtschaftskreislauf. Wie hoch der zu entrichtende Zoll ist,
richtet sich nach dem sog. Zolltarif. Die Verwaltung der Zölle
obliegt der Bundesfinanzverwaltung, was im Grundgesetz im Artikel
108 Abs. 1 GG verankert ist. Durch die Entwicklung der europäischen
Gesetzgebung fließen bis auf eine kleine Pauschale die
Zolleinnahmen der Europäischen Gemeinschaft zu. Die zur EG mit Sitz
in Brüssel abgeführten Zolleinnahmen belaufen sich im Jahr
durchschnittlich auf 4 Millionen Euro.
Der Warenverkehr über die Grenzen des Zollgebietes wird durch den Zoll überwacht. Zur Zollüberwachung gehört nicht nur die Überprüfung inwieweit Gesetze und Verordnungen beachtet werden, sondern auch die Erhebung von Einfuhrabgaben wie z.B. die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchsteuer (Branntwein -oder Tabaksteuer) und insbesondere den Zoll. Um einen reibungslosen, einheitlichen Ablauf bei der Wareneinfuhr zu sichern, werden alle Güter in dem sog. Warenverzeichnis in entsprechende Klassen und Tarife katalogisiert. Jegliche Ware erhält dabei eine Codenummer. Mit dieser Codenummer werden u.a. die Abgabensätze bzw. der Zoll ermittelt. Der sog. Zolltarif ist in einem Auskunftssystem via Internet für jedermann ermittelbar.
Bei der Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet, werden im Rahmen der Zollüberwachung Steuern und Zoll erhoben, welcher nach Eingang über die Bundeszollverwaltung verwaltet wird.
Im Jahr 2007 nahm die Zollverwaltung 110 Milliarden Euro an Steuern ein. Der klassische Zoll hatte davon einen Anteil von 4 Mrd. Euro.
Zolltarif der Gemeinschaft beim Zoll
Der Warenverkehr über die Grenzen des Zollgebietes wird durch den Zoll überwacht. Zur Zollüberwachung gehört nicht nur die Überprüfung inwieweit Gesetze und Verordnungen beachtet werden, sondern auch die Erhebung von Einfuhrabgaben wie z.B. die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchsteuer (Branntwein -oder Tabaksteuer) und insbesondere den Zoll. Um einen reibungslosen, einheitlichen Ablauf bei der Wareneinfuhr zu sichern, werden alle Güter in dem sog. Warenverzeichnis in entsprechende Klassen und Tarife katalogisiert. Jegliche Ware erhält dabei eine Codenummer. Mit dieser Codenummer werden u.a. die Abgabensätze bzw. der Zoll ermittelt. Der sog. Zolltarif ist in einem Auskunftssystem via Internet für jedermann ermittelbar.
Erhebung von Abgaben für den Zoll durch die Zollverwaltung
Bei der Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet, werden im Rahmen der Zollüberwachung Steuern und Zoll erhoben, welcher nach Eingang über die Bundeszollverwaltung verwaltet wird.
Im Jahr 2007 nahm die Zollverwaltung 110 Milliarden Euro an Steuern ein. Der klassische Zoll hatte davon einen Anteil von 4 Mrd. Euro.
